Dozenten der Geschichte stellen sich vor
Wiedergutmachung
Manfred Schmitz-Berg
Die Terrorherrschaft der Nazis hat zu millionenfachem im Namen des Staates begangenen Unrecht geführt. Verfolgte aus fast allen Ländern Europas, wenn sie denn mit dem Leben davonkamen, hatten oft lebenslange schwerste körperliche und seelische Beeinträchtigungen zu ertragen. Und wer an Leib und Leben verschont blieb, sah seine wirtschaftliche Existenz vernichtet oder sein Vermögen entzogen. Wie ist der größere der beiden deutschen Nachfolgestaaten unser Rechtsstaat Bundesrepublik - ab Wiedererlangung der staatlichen Handlungsfähigkeit rund viereinhalb Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches mit den Opfern und Geschädigten der Naziherrschaft umgegangen? Gab es für alle oder wenigstens die meisten Betroffenen eine Wiedergutmachung (wenn eine solche angesichts der schrecklichen Verbrechen überhaupt möglich sein kann)? Oder wurde wenigstens versucht, angemessenen Ersatz für an Leib, Seele und Vermögen erlittene Schäden zu leisten? Neben den wichtigsten historischen Fakten werden exemplarisch einige Entschädigungsfälle näher vorgestellt.