Jeder hat einen Namen und alles hat einen Namen. Der Name ist, von Anbeginn, „Ausdruck der Identität und Individualität“ (Bundesverfassungsgericht). Ungeachtet dessen ist das Namensverfassungsrecht ein unterreflektiertes, nahezu einseitig einfachgesetzlich beforschtes Feld. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Tagung (motiviert durch die grundlegenden Veränderungen durch die Namensrechtsreform 2025 und) in rechtsvergleichender Perspektive den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht über Gleichheitsaspekte bis hin zum grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie reichen. Ebenenverschränkend wird die Überformung des Namensverfassungsrechts durch die lebendige, genuin eigene Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) untersucht und die menschenrechtliche bzw. minderheitsschutzrechtliche Prägung analysiert.
Die Tagung richtet sich nicht ausschließlich an Jurist*innen, sondern lädt auch interessierte Bürger*innen herzlich zur Teilnahme ein, die gern mehr über dieses Thema erfahren möchten. Das detaillierte Programm finden Sie hier.
Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten unter: https://form.hhu.de/forms/jura/namensverfassungsrecht.